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Bildungskarenz mit online Kursen

Unsere Kurse entsprechen den aktuellen AMS Richtlinien für Bildungskarenz und Bildungsteilzeit.

Bildungskarenz

  • Die Bildungskarenz gibt dir die Möglichkeit, sich zwischen 2 und 12 Monaten von der Arbeit freistellen zu lassen und sich der Aus- und Weiterbildung zu widmen – ohne dafür das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Was die beanspruchte Zeit angeht, ist man als Freigestellte/r großteils flexibel: Werden die 12 Monate auf einmal beansprucht, so ist man für die folgenden drei Jahre für eine weitere Bildungskarenz “gesperrt”. Wird die Karenzzeit auf mehrere Teilstücke aufgeteilt, muss jedes davon mindestens 2 Monate betragen.

  • Du musst in einem aufrechten Dienstverhältnis sein und dein Dienstgeber muss damit einverstanden sein und dich für die Dauer der Bildungskarenz freistellen.

    Die beantragte Ausbildung muss mindestens 20 Stunden pro Woche betragen. Für Eltern mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren reichen 16 Stunden pro Woche aus, wenn keine Kinderbetreuungsmöglichkeit besteht.

  • Während der Zeit der Bildungskarenz erhältst du vom AMS ein Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze während der Bildungskarenz ist gestattet. Den Antrag auf Weiterbildungsgeld stellst du beim Arbeitsmarktservice. Voraussetzung für das Weiterbildungsgeld ist, dass du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast und du mindestens 6 Monate durchgehend bei deinem Arbeitgeber beschäftigt gewesen bist.

  • Die Mindestdauer beträgt 2 Monate, maximal können 12 Monate innerhalb von 4 Jahren vom AMS gefördert werden. Du kannst die Bildungskarenzzeit auch aufteilen, wobei ein Teil zumindest 2 Monate umfassen muss.

  • In der Zeit der Bildungskarenz bist du sowohl kranken- als auch unfallversichert. Jedoch gibt es in der Zeit der Bildungskarenz keinen gesonderten Kündigungsschutz.

  • Jede Ausbildung, die zur Weiterbildung dient. Ausgenommen sind Kurse, welche zur körperlichen Ertüchtigung oder zum persönlichen Wohlbefinden gemacht werden, wie z.B. Gymnastikkurse und ähnliches mehr.

  • Die beantragte Ausbildung muss mindestens 20 Stunden pro Woche betragen.
    Für Eltern mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren reichen 16 Stunden pro Woche aus, wenn keine Kinderbetreuungsmöglichkeit besteht.

  • Ja, unsere Bildungskonzepte entsprechen den aktuellen Richtlinien des AMS und werden vom AMS anerkannt.

    Das AMS fordert, dass du 25% deiner Gesamtausbildungszeit an Online-Liveseminaren teilnimmst.

    - Wie erbringe ich die vom AMS geforderten 25% Online-Präsenz?

    Die vom AMS geforderten 25% Online-Präsenzzeiten deiner Gesamtausbildungszeit verbringst du bei uns in Online-Liveseminaren. Weil wir wissen, dass sich fixe Termine aufgrund von Betreuungstätigkeiten, geringfügigen Arbeitsverhältnissen etc. manchmal nicht so leicht in den Alltag integrieren lassen, bieten wir dir wöchentlich zahlreiche Termine zu verschiedenen Tageszeiten an, aus denen du die für dich passenden auswählen kannst. Deine Pläne für die nächste Woche haben sich kurzfristig geändert? Kein Problem, du musst nicht jede Woche zu den gleichen Zeiten teilnehmen, sondern kannst dir deine Termine jederzeit flexibel aussuchen.

    - Was kann ich mir unter Online-Liveseminar vorstellen?

    Ein Online-Liveseminar ist ein online Vortrag eines Trainers oder einer Trainerin. Als Teilnehmer / Teilnehmerin hast du die Möglichkeit Fragen in Form von Chatnachrichten an die Vortragenden und Co-Moderator:innen zu senden, die dann noch in dem jeweiligen Termin beantwortet werden.

    - Welche Inhalte werden in den Online-Liveseminaren vorgetragen?

    Unser Online-Liveprogramm wird laufend erweitert. Es stehen ausbildungsspezifische Themen aber auch ausbildungsübergreifende Themen zur Verfügung. Durch unser breites Angebot kannst du dir die Termine und Themen aussuchen, die dich am besten auf deinem Weg zurück in den Job unterstützen.

    - Muss ich jede Woche zur gleichen Zeit in einen Online-Livetermin?

    Nein. Wichtig ist, dass du die geforderten 4 bzw. 5 Stunden (durchschnittlich) pro Woche in Online-Liveseminaren verbringst. Wir wissen, dass nicht jede Woche gleich aussieht und sich Pläne auch kurzfristig ändern können, deswegen bieten wir dir wöchentlich verschiedene Termine an, aus denen du wählen kannst.

    - Welche technischen Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an den Online-Liveseminaren teilzunehmen?

    Unsere Online-Liveseminare finden in dem Tool GoTo statt. Du brauchst Internet und dein Endgerät (PC, Notebook, Tablet, Handy). Du bekommst alle benötigten Infos zum Einstieg und zu dem Ablauf nach deiner Anmeldung von uns bereitgestellt. Wenn es weitere Fragen gibt, ist unser technischer Support natürlich jederzeit für dich da.

Bildungskarenz nach der Babypause

  • Die Bildungskarenz gibt dir die Möglichkeit, sich zwischen 2 und 12 Monaten von der Arbeit freistellen zu lassen und sich der Aus- und Weiterbildung zu widmen – ohne dafür das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Was die beanspruchte Zeit angeht, ist man als Freigestellte/r großteils flexibel: Werden die 12 Monate auf einmal beansprucht, so ist man für die folgenden drei Jahre für eine weitere Bildungskarenz “gesperrt”. Wird die Karenzzeit auf mehrere Teilstücke aufgeteilt, muss jedes davon mindestens 2 Monate betragen.

  • Du musst in einem aufrechten Dienstverhältnis sein und dein Dienstgeber muss damit einverstanden sein und dich für die Dauer der Bildungskarenz freistellen.

    Die beantragte Ausbildung muss mindestens 20 Stunden pro Woche betragen. Für Eltern mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren reichen 16 Stunden pro Woche aus, wenn keine Kinderbetreuungsmöglichkeit besteht.

  • Während der Zeit der Bildungskarenz erhältst du vom AMS ein Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze während der Bildungskarenz ist gestattet. Den Antrag auf Weiterbildungsgeld stellst du beim Arbeitsmarktservice. Voraussetzung für das Weiterbildungsgeld ist, dass du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast und du mindestens 6 Monate durchgehend bei deinem Arbeitgeber beschäftigt gewesen bist.

  • Die Mindestdauer beträgt 2 Monate, maximal können 12 Monate innerhalb von 4 Jahren vom AMS gefördert werden. Du kannst die Bildungskarenzzeit auch aufteilen, wobei ein Teil zumindest 2 Monate umfassen muss.

  • In der Zeit der Bildungskarenz bist du sowohl kranken- als auch unfallversichert. Jedoch gibt es in der Zeit der Bildungskarenz keinen gesonderten Kündigungsschutz.

  • Die beantragte Ausbildung muss mindestens 20 Stunden pro Woche betragen.
    Für Eltern mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren reichen 16 Stunden pro Woche aus, wenn keine Kinderbetreuungsmöglichkeit besteht.

  • Ja, unsere Bildungskonzepte entsprechen den aktuellen Richtlinien des AMS und werden vom AMS anerkannt.

    Das AMS fordert, dass du 25% deiner Gesamtausbildungszeit an Online-Liveseminaren teilnimmst.

    - Wie erbringe ich die vom AMS geforderten 25% Online-Präsenz?

    Die vom AMS geforderten 25% Online-Präsenzzeiten deiner Gesamtausbildungszeit verbringst du bei uns in Online-Liveseminaren. Weil wir wissen, dass sich fixe Termine aufgrund von Betreuungstätigkeiten, geringfügigen Arbeitsverhältnissen etc. manchmal nicht so leicht in den Alltag integrieren lassen, bieten wir dir wöchentlich zahlreiche Termine zu verschiedenen Tageszeiten an, aus denen du die für dich passenden auswählen kannst. Deine Pläne für die nächste Woche haben sich kurzfristig geändert? Kein Problem, du musst nicht jede Woche zu den gleichen Zeiten teilnehmen, sondern kannst dir deine Termine jederzeit flexibel aussuchen.

    - Was kann ich mir unter Online-Liveseminar vorstellen?

    Ein Online-Liveseminar ist ein online Vortrag eines Trainers oder einer Trainerin. Als Teilnehmer / Teilnehmerin hast du die Möglichkeit Fragen in Form von Chatnachrichten an die Vortragenden und Co-Moderator:innen zu senden, die dann noch in dem jeweiligen Termin beantwortet werden.

    - Welche Inhalte werden in den Online-Liveseminaren vorgetragen?

    Unser Online-Liveprogramm wird laufend erweitert. Es stehen ausbildungsspezifische Themen aber auch ausbildungsübergreifende Themen zur Verfügung. Durch unser breites Angebot kannst du dir die Termine und Themen aussuchen, die dich am besten auf deinem Weg zurück in den Job unterstützen.

    - Muss ich jede Woche zur gleichen Zeit in einen Online-Livetermin?

    Nein. Wichtig ist, dass du die geforderten 4 bzw. 5 Stunden (durchschnittlich) pro Woche in Online-Liveseminaren verbringst. Wir wissen, dass nicht jede Woche gleich aussieht und sich Pläne auch kurzfristig ändern können, deswegen bieten wir dir wöchentlich verschiedene Termine an, aus denen du wählen kannst.

    - Welche technischen Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an den Online-Liveseminaren teilzunehmen?

    Unsere Online-Liveseminare finden in dem Tool GoTo statt. Du brauchst Internet und dein Endgerät (PC, Notebook, Tablet, Handy). Du bekommst alle benötigten Infos zum Einstieg und zu dem Ablauf nach deiner Anmeldung von uns bereitgestellt. Wenn es weitere Fragen gibt, ist unser technischer Support natürlich jederzeit für dich da.

Bildungsteilzeit

  • Bildungsteilzeit bedeutet, die Arbeitszeit zu reduzieren, um sich weiterzubilden. Für die ausfallenden Dienstzeiten gibt es einen „Lohnersatz“ vom AMS.

  • Dein Dienstgeber muss damit einverstanden sein, das Stundenausmaß deines Dienstverhältnisses für die Dauer der Bildungsteilzeit zu reduzieren.

    Die beantragte Ausbildung muss mindestens 10 Stunden pro Woche betragen.

  • Für die Bildungsteilzeit kannst du maximal auf 50% der Arbeitszeit reduzieren. Die mindeste Reduktion liegt bei 25%, es muss aber mindestens 10 Wochenstunden Arbeitszeit übrig bleiben und das Dienstverhältnis muss vollversichert sein.

  • Das AMS zahlt ein Bildungsteilzeitgeld in Form eines fixen Satzes für jede Arbeitsstunde, die du weniger arbeitest. Dieser Satz beträgt täglich € 0,83 pro Stunde.

    Wenn du zum Beispiel für deine Ausbildung die Arbeitszeit von 40 auf 30 Stunden reduzierst, wird so gerechnet:

    Von 40 auf 30 Wochenstunden sind 10 Wochenstunden weniger. Ergibt 10 x € 0,83 = € 8,30 pro Tag. Das wären in einem Monat mit 30 Tagen 30 x € 8,30 = € 249,00 Bildungsteilzeitgeld vom AMS.

    Bei einer Reduktion von 40 auf 20 Stunden sieht die Rechnung so aus: 20 x € 0,83 = 16,60 pro Tag. 30 Tage x € 16,60 = € 498,00 Bildungsteilzeitgeld.

  • Die Mindestdauer beträgt 4 Monate, maximal können 24 Monate innerhalb von 4 Jahren vom AMS gefördert werden. Du kannst die Bildungsteilzeit auch aufteilen.

  • Jede Ausbildung, die zur Weiterbildung dient. Ausgenommen sind Kurse, welche zur körperlichen Ertüchtigung oder zum persönlichen Wohlbefinden gemacht werden, wie z.B. Gymnastikkurse und ähnliches mehr.

  • Die Weiterbildung muss ein Ausmaß von mindestens 10 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen. Für das AMS stellen wir die Kursbestätigung aus.

  • Ja, unsere Bildungskonzepte entsprechen den aktuellen Richtlinien des AMS und werden vom AMS anerkannt.

    Das AMS fordert, dass du 25% deiner Gesamtausbildungszeit an Online-Liveseminaren teilnimmst.

    - Wie erbringe ich die vom AMS geforderten 25% Online-Präsenz?

    Die vom AMS geforderten 25% Online-Präsenzzeiten deiner Gesamtausbildungszeit verbringst du bei uns in Online-Liveseminaren. Weil wir wissen, dass sich fixe Termine aufgrund von Betreuungstätigkeiten, geringfügigen Arbeitsverhältnissen etc. manchmal nicht so leicht in den Alltag integrieren lassen, bieten wir dir wöchentlich zahlreiche Termine zu verschiedenen Tageszeiten an, aus denen du die für dich passenden auswählen kannst. Deine Pläne für die nächste Woche haben sich kurzfristig geändert? Kein Problem, du musst nicht jede Woche zu den gleichen Zeiten teilnehmen, sondern kannst dir deine Termine jederzeit flexibel aussuchen.

    - Was kann ich mir unter Online-Liveseminar vorstellen?

    Ein Online-Liveseminar ist ein online Vortrag eines Trainers oder einer Trainerin. Als Teilnehmer / Teilnehmerin hast du die Möglichkeit Fragen in Form von Chatnachrichten an die Vortragenden und Co-Moderator:innen zu senden, die dann noch in dem jeweiligen Termin beantwortet werden.

    - Welche Inhalte werden in den Online-Liveseminaren vorgetragen?

    Unser Online-Liveprogramm wird laufend erweitert. Es stehen ausbildungsspezifische Themen aber auch ausbildungsübergreifende Themen zur Verfügung. Durch unser breites Angebot kannst du dir die Termine und Themen aussuchen, die dich am besten auf deinem Weg zurück in den Job unterstützen.

    - Muss ich jede Woche zur gleichen Zeit in einen Online-Livetermin?

    Nein. Wichtig ist, dass du die geforderten 2,5 Stunden (durchschnittlich) pro Woche in Online-Liveseminaren verbringst. Wir wissen, dass nicht jede Woche gleich aussieht und sich Pläne auch kurzfristig ändern können, deswegen bieten wir dir wöchentlich verschiedene Termine an, aus denen du wählen kannst.

    - Welche technischen Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an den Online-Liveseminaren teilzunehmen?

    Unsere Online-Liveseminare finden in dem Tool GoTo statt. Du brauchst Internet und dein Endgerät (PC, Notebook, Tablet, Handy). Du bekommst alle benötigten Infos zum Einstieg und zu dem Ablauf nach deiner Anmeldung von uns bereitgestellt. Wenn es weitere Fragen gibt, ist unser technischer Support natürlich jederzeit für dich da.

Wir beraten dich gerne kostenfrei und unverbindlich über alles Wissenswerte zur Bildungskarenz, den administrativen Abläufen und eventuellen Fördermöglichkeiten und unterstützen dich mit Rat und Tat.

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